Die Fischereierlaubnisscheine für die Xantener Nord- und Südsee sind ab sofort bei uns erhältlich!

Jeder Erwerber eines Fischereierlaubnisscheines hat beim Kauf einen gültigen deutschen Fischereischein vorzulegen.
Die Fischereierlaubnisscheine können nur bar bezahlt werden!

Bedingungen zur Ausübung der Fischerei:
Zulässig ist nur der Fischfang mit bis zu zwei Handangeln, insgesamt höchstens drei Haken.
Es ist eine Fangliste zu führen und nach Ablauf der Fischereierlaubnis an den Referenten für Gewässerverwaltung zurückzugeben.
Streckenbeschreibung:
Xantener Nordsee und Südsee einschließlich Verbindungskanal (Gesamtgröße ca. 230 ha). Weiterführende Informationen wie z.B. Gewässerkarten finden Sie auf der Homepage des Rheinischen Fischereiverbandes.

